Zertifizierung der Kennzeichen-Reproduktionen von Herstellern

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06/02/2024

Zertifizierung der Kennzeichen-Reproduktionen von Herstellern

Ein Ministerielles Rundschreiben vom Februar 2012 erläutert die Zertifizierung von Kennzeichen-Reproduktionen. Sein Ziel ist eine größere Einheitlichkeit der im Einzelhandel angebotenen Kennzeichen-Reproduktionen.

Die Kennzeichen-Reproduktionen und die retroreflektierenden Produkte müssen einem Zertifizierungstyp entsprechen.

Der Zertifizierungsnachweis wird am Ende des Verfahrens, so wie nachstehend und im Rundschreiben beschrieben, erteilt.

Antrag auf Zertifizierung

Der Antrag auf Zertifizierung wird durch den Hersteller und/oder den Vertragshändler bei der DIV gestellt.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. 2 Proben pro Kennzeichen-Typ, wovon 1 mit Aufschrift;
  2. eine Akte, in der eine ausführliche technische Beschreibung aufgenommen ist;
  3. die bescheinigten Ergebnisse der von einem zertifizierten Labor durchgeführten Tests.

Es werden also Tests von einem zertifizierten Labor und von der DIV selbst durchgeführt (siehe die einzelnen Testspezifikationen bezüglich Beständigkeit). 

Die Anforderungen bezüglich der Farbwertanteile der Zeichen und der retroreflektierenden Sicherheitsfolie sowie der minimale Retroreflexionskoeffizient sind vermerkt im Ministeriellen Erlass vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen.

Zertifizierung

Der Hersteller und/oder der Vertragshändler erhält seine Zulassung nachdem er den Beweis erbracht hat, dass seine Kennzeichen-Reproduktion den erforderlichen Qualitätsnormen entspricht.

Dieser Zertifizierungsnachweis ist nur gültig, wenn der Name des Herstellers und/oder des Vertragshändlers in der Liste der zertifizierten Hersteller steht, die auf der Website des FÖD Mobilität und Transportwesen veröffentlicht ist.