Bestimmte Stellen (DeBo) und benannte Stellen (NoBo)

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29/09/2023

Konformitätsbewertungsstellen sind auf Antrag der Hersteller oder ihrer Bevollmächtigten damit beauftragt, die Konformität oder Gebrauchstauglichkeit von Eisenbahnausrüstungen auf der Grundlage nationaler Vorschriften (bestimmte Stellen) oder europäischer technischer Spezifikationen für die Interoperabilität (benannte Stellen) zu überprüfen.

Seit ihrem Inkrafttreten am 31. Oktober 2020 legt die Richtlinie (EU) 2016/797 den neuen europäischen Regelungsrahmen für Konformitätsbewertungsstellen fest.

Ab diesem Zeitpunkt muss jede Konformitätsbewertungsstelle, um als bestimmte oder benannte Stelle anerkannt zu werden, eine Bestimmung oder Benennung erhalten haben, die dem neuen europäischen Rahmen entspricht.

Die belgische notifizierende Behörde, bei der es sich um die für Eisenbahnangelegenheiten zuständige Generaldirektion des FÖD Mobilität und Transportwesen handelt, ist für die Einrichtung und Anwendung der Verfahren für die Bewertung, Benennung, Bestimmung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen zuständig. Konformitätsbewertungsstellen, die in Belgien als bestimmte Stelle (DeBo) oder als benannte Stelle (NoBo) anerkannt werden möchten, werden darum gebeten, ihren Antrag auf Anerkennung bei der notifizierenden Behörde nach dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.