Vorübergehende Zulassung eines Fahrzeugs - „W“-Kennzeichen
Allgemeine Information über das „W“-Kennzeichen
Das „W“-Kennzeichen ist vorgesehen für Personen, die sich zeitweilig in Belgien aufhalten. Siehe die Tabelle zur Gültigkeitsdauer der Kennzeichen.
Das Ende der Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen lässt sich an 3 Punkten ablesen:
- Die beiden geprägten Zahlen in der Mitte geben das Jahr an.
- Der obere Aufkleber gibt den Tag, der untere Aufkleber den Monat an. Je nach Steuerregelung ist die Farbe des Aufklebers entweder rot oder blau.
Jedes Kennzeichen wird nach Ablauf automatisch gestrichen.
Für wen?
Antragsberechtigte für ein „W“-Kennzeichen sind:
- die Personen, die in Belgien als zeitweilig abwesend gelten;
- die natürlichen Personen mit Hauptwohnort in einem Staat, der nicht Vertragsstaat der Abkommen über den Straßenverkehr ist;
- die Personen mit einem laufenden Verfahren im Hinblick auf den Erhalt einer belgischen Aufenthaltsgenehmigung;
- die Personen, die im Warteregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind;
- die Studenten eines Nicht-EU-Staates, für die Dauer ihres Studiums in Belgien;
- die Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten, die sich für einen ausländischen Arbeitgeber zeitweilig in Belgien aufhalten, für die Dauer des Arbeitsvertrags;
- die Inhaber eines Visums, die in Belgien ein Fahrzeug für die Dauer eines zeitweiligen Aufenthalts erworben haben (dasselbe gilt für Personen ohne Visumpflicht);
- die ausländischen Inhaber eines Fahrzeugs, das sie nach Belgien überführen oder überführen lassen, ohne dass dieses ein gültiges ausländisches Kennzeichen trägt oder noch gültig versichert ist.
Wo und wie viel?
Der Zulassungsantrag für ein Fahrzeug unter einem „W“ -Kennzeichen muss an den Schaltern der DIV eingereicht werden: City Atrium – Rue du Progrès 60, 1210 Brüssel (täglich geöffnet: von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr).
Informationen zu den Preisen und Lieferzeiten.
Wie ein fabrikneues Fahrzeug unter einem „W“-Kennzeichen anmelden?
Um ein Fahrzeug unter einem „W“-Kennzeichen anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Füllen Sie das vom Händler erhaltene Formular „Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs“ vollständig aus und unterschreiben Sie es. Sie können sich dabei helfen und/oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (z. B. eine auf diese Art von Zulassungen spezialisierte Firma, eine Zollagentur oder Ihren Versicherer).
BITTE BEACHTEN SIE: Nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten befristete Versicherungen an! Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Versicherungsgesellschaften, ob diese Art von Versicherung dort angeboten wird.
Feld X1 „Zulassung“ |
Kreuzen Sie an „Transit“ |
Feld X2 |
Kreuzen Sie an „Fabrikneues Fahrzeug“ |
Feld X3 „Kennzeichenformat“ |
Kreuzen Sie „Gewöhnliches Kennzeichen“, „Vierkantformat“ oder „Kraftradformat“ an. |
Feld „Der ANTRAGSTELLER der Zulassung“ |
In Druckbuchstaben lesbar eintragen, ein Buchstabe pro Feld. Geben Sie die vollständige Adresse Ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes in Belgien an. Geben Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an. |
Felder X7 und X8 „Datum und Unterschrift“ |
Datieren und unterschreiben Sie das Formular. |
Feld X10 „Etwaige zusätzliche Angaben“ |
Geben Sie die vollständige Adresse Ihres Hauptwohnortes im Ausland an, wenn Sie ein Gebietsfremder in Belgien sind. Es muss ein Beleg für diese Auslandsadresse vorgelegt werden. |
Feld Z „Der Versicherer“ |
Kleben Sie hier die gelbe Vignette auf, die Sie vom Versicherer erhalten. |
Die Eingabe eines Zulassungsantrags erfolgt auf Grundlage von Originaldokumenten. Fotokopien jeglicher Art, auch beglaubigte Kopien, werden nicht akzeptiert. Der Schalterbeamte der DIV muss mithilfe der Originaldokumente die Richtigkeit der Angaben auf dem eingereichten Zulassungsantrag überprüfen. Vorübergehende Zulassungen dürfen solange nicht ausgestellt werden, bis dass ein Antrag in Ordnung ist und alle geforderten Dokumente vorgelegt wurden. Auch die Zusicherung, die Dokumente später oder bei Aushändigung der Zulassungsdokumente vorzulegen, ist unzureichend für eine weitere Bearbeitung des Antrags.
- Fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden Originaldokumente bei:
-
- den Versicherungsnachweis (die „Grüne Karte“);
- die Kaufrechnung/den Kaufvertrag;
- Ihren gültigen ausländischen Reisepass oder Personalausweis, in einer von der DIV verstandenen Sprache, anderenfalls mit einer beglaubigten Übersetzung der Dokumente;
- eine originale Aufenthaltsbescheinigung neueren Datums, wenn keine Adresse in den Identitätsdokumenten verzeichnet ist;
- wenn Visumpflicht für das betreffende Land besteht, muss das Schengen-Visa vorgelegt werden.
Ein Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU ansässig ist, kann ein „W“-Kennzeichen erhalten, wenn es eine gültige Bescheinigung vorlegt, die belegt, dass es tatsächlich im Ausland ansässig oder registriert ist. Diese Bescheinigung neueren Datums wird durch eine ausländische Behörde ausgestellt. Auf der Bescheinigung müssen eindeutig der Name und die Adresse des Unternehmens sowie dessen MwSt.-Nr. verzeichnet sein, und zwar so wie diese auf dem Zulassungsantrag geschrieben stehen.
Wie ein Gebrauchtfahrzeug unter einem „W“-Kennzeichen anmelden?
Bitte beachten!
Der Verkäufer muss Ihnen ein Antragsformular für die Zulassung aushändigen, da er zuvor das Fahrzeug bei der technischen Kontrolle vorführen musste. Dieses Formular ist ZWEI MONATE gültig nach dem Vorfahren bei der KFZ-Prüfstelle. Überprüfen Sie das Datum im Feld X13 (Stempel der KFZ-Prüfstelle + Datum).
Der Verkäufer muss Ihnen ebenfalls seine letzte ZB (Zulassungsbescheinigung) aushändigen oder eine Polizeibescheinigung, wenn er nicht mehr über seine ZB verfügt. Sollte der Verkäufer Ihnen keines dieser beiden Dokumente aushändigen, dann bitten Sie ihn, die nötigen Schritte bei der Polizei einzuleiten.
Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das nicht bei der technischen Kontrolle vorgeführt wurde, müssen Sie dieses bei der KFZ-Prüfstelle vorfahren, wo Sie ein Formular „Antrag auf Zulassung eine Fahrzeugs“ erhalten. Eine Prüfstelle der Kraftfahrzeugüberwachung[MM4] und nützliche Informationen finden.
Um ein Fahrzeug unter einem „W“-Kennzeichen anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Füllen Sie das Formular „Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs“ vollständig aus und unterschreiben Sie es. Sie können sich dabei helfen und/oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (z. B. eine auf diese Art von Zulassungen spezialisierte Firma, eine Zollagentur oder Ihren Versicherer).
BITTE BEACHTEN SIE: Nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten befristete Versicherungen an! Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Versicherungsgesellschaften, ob diese Art von Versicherung dort angeboten wird.
Feld X1 „Zulassung“ |
Kreuzen Sie an „Transit“ |
Feld X2 |
Kreuzen Sie an „Fabrikneues Fahrzeug“ |
Feld X3 „Kennzeichenformat“ |
Kreuzen Sie „Gewöhnliches Kennzeichen“, „Vierkantformat“ oder „Kraftradformat“ an. |
Feld „Der ANTRAGSTELLER der Zulassung“ |
In Druckbuchstaben lesbar eintragen, ein Buchstabe pro Feld. Geben Sie die vollständige Adresse Ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes in Belgien an. Geben Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an. |
Felder X7 und X8 „Datum und Unterschrift“ |
Datieren und unterschreiben Sie das Formular. |
Feld X10 „Etwaige zusätzliche Angaben“ |
Geben Sie die vollständige Adresse Ihres Hauptwohnortes im Ausland an, wenn Sie ein Gebietsfremder in Belgien sind. Es muss ein Beleg für diese Auslandsadresse vorgelegt werden. |
Feld Z „Der Versicherer“ |
Kleben Sie hier die gelbe Vignette auf, die Sie vom Versicherer erhalten. |
Die Eingabe eines Zulassungsantrags erfolgt auf Grundlage von Originaldokumenten. Fotokopien jeglicher Art, auch beglaubigte Kopien, werden nicht akzeptiert. Der Schalterbeamte der DIV muss mithilfe der Originaldokumente die Richtigkeit der Angaben auf dem eingereichten Zulassungsantrag überprüfen. Vorübergehende Zulassungen dürfen solange nicht ausgestellt werden, bis dass ein Antrag in Ordnung ist und alle geforderten Dokumente vorgelegt wurden. Auch die Zusicherung, die Dokumente später oder bei Aushändigung der Zulassungsdokumente vorzulegen, ist unzureichend für eine weitere Bearbeitung des Antrags.
- Fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden Originaldokumente bei:
-
- den Versicherungsnachweis (die „Grüne Karte“);
- die letzte Zulassungsbescheinigung (oder eine von der Polizei ausgestellte Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust, wenn die Zulassungsbescheinigung verloren/gestohlen wurde);
- die Kaufrechnung/den Kaufvertrag;
- den Beleg, dass die technische Kontrolle noch immer gültig ist;
- Ihren gültigen ausländischen Reisepass oder Personalausweis, in einer von der DIV verstandenen Sprache, anderenfalls mit einer beglaubigten Übersetzung der Dokumente;
- eine originale Aufenthaltsbescheinigung neueren Datums, wenn keine Adresse in den Identitätsdokumenten verzeichnet ist;
- wenn Visumpflicht für das betreffende Land besteht, muss das Schengen-Visa vorgelegt werden.
Ein Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU ansässig ist, kann ein „W“-Kennzeichen erhalten, wenn es eine gültige Bescheinigung vorlegt, die belegt, dass es tatsächlich im Ausland ansässig oder registriert ist. Diese Bescheinigung neueren Datums wird durch eine ausländische Behörde ausgestellt. Auf der Bescheinigung müssen eindeutig der Name und die Adresse des Unternehmens sowie dessen MwSt.-Nr. verzeichnet sein, und zwar so wie diese auf dem Zulassungsantrag geschrieben stehen.
Status Ihres Antrags auf Zulassung
Sie möchten den Status Ihres Antrags auf Zulassung bei der DIV erfahren? Konsultieren Sie direkt unsere Anwendung „Mon véhicule – ma plaque“ bzw. „Mijn voertuig - mijn plaat“.
Verlängerung
Die Gültigkeitsdauer einer vorübergehenden Zulassung kann verlängert werden, wenn dieses VOR DEM ENDE DER GÜLTIGKEITSDAUER bewilligt wird und die Bedingungen der ursprünglichen Zulassung zum Zeitpunkt des Antrags für eine Verlängerung noch immer erfüllt sind. Die Gültigkeitsdauer insgesamt darf nicht die durch den Königlichen Erlass vom 20. Juli über die Zulassung von Fahrzeugen festgelegte Höchstdauer überschreiten.
Bei der Verlängerung wird ein neues Kennzeichen mit einer neuen Nummer ausgestellt. Zudem wird eine neue Zulassungsbescheinigung mit neuer Gültigkeitsdauer ausgestellt und zwei neue Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Siehe die Tabelle zur Gültigkeitsdauer der Kennzeichen für vorübergehende Kurzzeitzulassungen.
Die Eingabe eines Antrags auf Verlängerung erfolgt auf Grundlage von Originaldokumenten.
Unvereinbarkeit von vorübergehenden Kennzeichen
Ein unter einem „W“-Kennzeichen zugelassenes Fahrzeug kann durch einen anderen Inhaber anschließend unter einem vorübergehenden Kennzeichen vor dem Ende der laufenden Gültigkeitsdauer angemeldet werden.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des „W“-Kennzeichens ist, für denselben Inhaber, nur noch die Zulassung unter einem gewöhnlichen Kennzeichen möglich.