Umzug von Belgien ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug
Umzug von Belgien ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug
Wenn Sie ins Ausland ziehen und Ihr in Belgien zugelassenes Fahrzeug mitnehmen möchten, dann müssen Sie sich vor Ort über die nötigen Bedingungen für seine Verzollung und Zulassung erkundigen.
In EU-Mitgliedstaaten muss das zuständige Verkehrsministerium auf seiner offiziellen Website die nötigen Formalitäten für den Umzug mit dem eigenen Fahrzeug angeben (nach dem Beispiel unserer Website „Umzug nach Belgien mit dem eigenen Fahrzeug“ [+lien]). Bitte konsultieren Sie ebenfalls die Website der Zollbehörden des betreffenden Landes.
Nachdem Ihr Fahrzeug im Bestimmungsland zugelassen wurde, senden Sie das belgische Kennzeichen zur Streichung zurück. Der Besitz eines amtlichen Kennzeichens verpflichtet nämlich zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer.
Rücksendeadresse (nur für Sendungen aus dem Ausland)
bpost – Centre de radiation/Schrappingscentrum
Chaussée de Vilvorde 233
1099 Brüssel X
Belgien
Status Ihres amtlichen Kennzeichens
Sie möchten den Status Ihres amtlichen Kennzeichens bei der DIV erfahren? Konsultieren Sie direkt unsere Anwendung « Mon véhicule - ma plaque » bzw. „Mijn voertuig - mijn plaat“.[MM1]
Auf EU-Ebene: Informationen über die Zulassung