Streichung

Changed
25/09/2023

Wann sollte die Streichung eines Kennzeichens beantragt werden?

  • Sie sind nicht mehr im Besitz Ihres Fahrzeugs und Sie planen nicht, ein anderes Fahrzeug anzumelden.
  • Sie haben vom alten Kennzeichenformat zum europäischen Format gewechselt: Lassen Sie Ihr altes Kennzeichen streichen.
  • Sie beantragen eine Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs unter einem neuen Kennzeichen und Sie möchten nicht das alte Kennzeichen behalten.
  • Sie haben eine Löschbescheinigung erhalten (siehe unten).

Sie können den Status Ihres Kennzeichens auf unserer Internetseite abrufen unter « Ma voiture, ma plaque » (link is external) (link is external). Geben Sie die Kennzeichennummer ein und klicken Sie auf „Consultation“ .

Unten stehend wird Ihnen anschließend der Status der Kennzeichens angezeigt „active“ (aktiv) oder „radiée“ (gestrichen).

In der Praxis

Um die Streichung Ihres Kennzeichens im alten Kennzeichenformat oder im europäischen Format zu beantragen:

  • Bringen Sie Ihr amtliches Kennzeichen (das „hintere“ Kennzeichen mit dem Logo der DIV) unverpackt zu einem Postamt oder einem PostPunkt.
  • Die am nächsten gelegene Abgabestelle und deren Öffnungszeiten finden Sie auf: www.bpost.be (link is external)
  • Die Streichung erfolgt umgehend und ist kostenlos.
  • Sie erhalten direkt einen Streichungsbescheinigung.
  • Anschließend erhalten Sie per Post eine auf Ihren Namen ausgestellte Streichungsbescheinigung.
  • Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Versicherer über die Streichung zu informieren.
  • Ihre Vorteile: Die Streichung ist sofort effektiv und beendet die Kraftfahrzeugsteuer, Sie vermeiden Geldbußen im Straßenverkehr und Sie können Ihre Versicherung kündigen. 

Seit 6. Januar 2020: über einen Sammelbehälter in gewissen Postämtern, mit verlängerten Öffnungszeiten

  • Die Kennzeichen werden täglich versendet, außer am Wochenende und an Feiertagen.
  • Das Datum der Streichung ist der Folgetag der Briefkastenleerung.
  • Die Streichungsbescheinigung wird über den Postweg versendet.
  • Klicken Sie auf www.bpost.be/plaqueimmatriculation (link is external), um den nächstgelegenen Ort zu finden.

Ich habe nach einer Woche noch immer keine Streichungsbescheinigung erhalten. Was ist zu tun?
Sie können bpost anrufen, unter der Nummer 0800 96 005.

Zusätzliche Informationen

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft und dieses ist unter dem Namen des Käufers zugelassen: Sie erhalten eine Löschbescheinigung über bpost und Sie verfügen über eine Frist von 4 Monaten, um:

  • entweder Ihr Kennzeichen bei bpost streichen zu lassen;
  • oder ein anderes Fahrzeug unter demselben Kennzeichen anzumelden, falls es sich dabei um ein Kennzeichen im europäischen Format handelt (7 Schriftzeichen).

Falls Sie diese Frist nicht einhalten, wird durch die DIV automatisch ein Pro Justitia erstellt für die fehlende Rückgabe des Kennzeichens innerhalb des geforderten Zeitraums.

Wenn Sie in der Region Brüssel wohnen, haben Sie bei der Abmeldung Ihres Nummernschildes (Kategorie M1) unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Mobilitätsprämie Bruxell'Air. Ziel dieser Prämie ist es, die Verlagerung des Verkehrs auf andere Verkehrsträger zu unterstützen

Bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens

  • Bitte wenden Sie sich an die Polizei, um den Verlust oder den Diebstahl zu melden.
  • Die Polizei stellt Ihnen eine Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust des Kennzeichens aus.
  • Die Polizei meldet das Kennzeichen, was seine automatische Streichung bewirkt.

Das Kennzeichen wird aus dem Verzeichnis am Tag der polizeilichen Meldung gestrichen.

  • Die von der Polizei ausgestellte Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust des Kennzeichens muss NICHT an die DIV gesendet werden. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung bis zum Erhalt der namentlichen Streichungsbescheinigung und der Regelung der Kraftfahrzeugsteuer auf.
  • Sie erhalten von bpost eine Streichungsbescheinigung, die Sie Ihrem Versicherer vorlegen müssen.

Bitte beachten: Achten Sie auf den Erhalt dieser Streichungsbescheinigung, um sicher zu sein, dass Ihr Kennzeichen gestrichen ist. Diese Bescheinigung ist der Nachweis, dass Ihr Kennzeichen auch wirklich gestrichen wurde. Falls Sie nach einem Monat noch immer keine Bescheinigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Callcenter der bpost unter der Nummer 0800/96 005 in Verbindung.