Umzug nach Belgien mit dem eigenen Fahrzeug

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07/02/2024

Mit einem Fahrzeug in Belgien am Straßenverkehr teilnehmen

Der Königliche Erlass vom 20.07.2001 über die Zulassung von Fahrzeugen legt fest, dass ein Fahrzeug nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn es zugelassen ist und ein Nummernschild trägt. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung (Verstoß 2. Grades) führt zu einer sofortigen Erhebung von 116 €. Wird der Fall vor Gericht gebracht, kann die Person mit einer Geldstrafe von 116 bis 2.000 € (x 8 Zuschlaghundertstel) und/oder der Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens 8 Tagen bis höchstens 5 Jahren rechnen.

(NB: Es gibt Ausnahmen von der Zulassungspflicht in Belgien.

 

Umzug nach Belgien mit dem eigenen Fahrzeug aus einem Land der Europäischen Union

Sie werden in Belgien wohnhaft und bringen Ihr Fahrzeug mit (Ihr Name steht auf der Zulassungsbescheinigung): Hier finden Sie das Verfahren, um es anzumelden.

1. Anmeldung

Sie müssen zunächst:

  • sich innerhalb von 8 Tagen nach Ihrem Umzug nach Belgien in die Bevölkerungsregister einer belgischen Gemeinde einschreiben (natürliche Person) oder
  • sich bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (juristische Person) eintragen lassen und über eine feste Niederlassung in Belgien verfügen, in der das Fahrzeug verwaltet oder benutzt wird.

2. Verzollung

Sie müssen das Fahrzeug dann nach Belgien einführen, um es auf Ihren Namen anzumelden. Sie können dies über die elektronische Anwendung e705 oder über eine Zollstelle Ihrer Wahl vornehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.

3. Vorregistrierung der technischen Daten des Fahrzeugs

3.1. Für ein Fahrzeug mit einer europäischen Typgenehmigung

Damit das Fahrzeug in der DIV-Datenbank bekannt ist, können Sie die „Vorregistrierung“ seiner technischen Daten über die folgende Anwendung durchführen: https: //es.mobilit.fgov.be/preregistratie/

Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis.

Die Daten werden aus Ihrer Zulassungsbescheinigung übernommen. Für Privatpersonen ist dies nicht verpflichtend.

(Anmerkung: Falls Sie vor Ihrem Umzug ins Ausland in Belgien wohnhaft waren und Ihr Fahrzeug bereits in Belgien auf Ihren Namen zugelassen war, so ist es der DIV bereits bekannt und muss nicht vorregistriert werden.)

3.2. Für ein Fahrzeug ohne europäische Typgenehmigung

Richten Sie einen Antrag auf Validierung an einen regionalen Dienst für Bauartzulassungen:  

 

 SERVICE PUBLIC DE WALLONIE (SPW) : Genehmigung eines Fahrzeugs zum Zweck der Registrierung (wallonie.be)

BRUXELLES MOBILITE :  https://mobilite-mobiliteit.brussels/fr/se-deplacer/voiture-moto/servic… 

VLAAMSE OVERHEID  :  https://www.vlaanderen.be/homologatie-van-voertuigen 

4. Zulassung Ihres Fahrzeugs

Wenden Sie sich an einen Versicherer, um Ihr Fahrzeug in Belgien versichern zu lassen. Er wird Ihnen ein Antragsformular für die Zulassung geben, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Händigen Sie ihm Ihre vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung aus.

Wenn die technischen Daten Ihres Fahrzeugs, wie in Punkt 3 angegeben, vorregistriert wurden, kann Ihr Versicherer seine Zulassung direkt in der Anwendung der DIV durchführen (WebDIV).

Wenn das Fahrzeug nicht vorregistriert wurde oder die Online-Anmeldung nicht erfolgreich war, stellt Ihnen Ihr Versicherer einen Nachweis über die Ablehnung durch das Anwendungsprogramm sowie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular für die Zulassung mit Ihrer vollständigen ausländischen Zulassungsbescheinigung aus.

Senden Sie alles an die DIV, entweder per Post (City Atrium, Rue du Progrès 56, 1210 Brüssel) oder indem Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an einem unserer Schalter vorstellig werden.

Der Postbote bringt Ihnen schnell Ihr neues belgisches Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung. Für Preise und Versand: Lieferung und Preise | FÖD Mobilität und Transportwesen (belgium.be)

Sie können den Status Ihres Antrags auf der Website des FÖD Mobilität und Transportwesen unter der Rubrik „ma voiture, ma plaque“ einsehen: FÖD Mobilität und Transportwesen | (belgium.be)

 

Informationen über die Zulassung von Fahrzeugen in Belgien finden Sie auf der Website der DIV.

 

 

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