Umzug von Belgien ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug

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Umzug von Belgien ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug

Wenn Sie ins Ausland ziehen und Ihr in Belgien zugelassenes Fahrzeug mitnehmen möchten, dann müssen Sie sich vor Ort über die nötigen Bedingungen für seine Verzollung und Zulassung erkundigen.

In EU-Mitgliedstaaten muss das zuständige Verkehrsministerium auf seiner offiziellen Website die nötigen Formalitäten für den Umzug mit dem eigenen Fahrzeug angeben (nach dem Beispiel unserer Website „Umzug nach Belgien mit dem eigenen Fahrzeug). Bitte konsultieren Sie ebenfalls die Website der Zollbehörden des betreffenden Landes.

Nachdem Ihr Fahrzeug im Bestimmungsland zugelassen wurde, senden Sie das belgische Kennzeichen zur Streichung zurück. Der Besitz eines amtlichen Kennzeichens verpflichtet nämlich zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer.

Rücksendeadresse für Sendungen aus dem Ausland

Senden Sie Ihr Kennzeichen (= das amtliche Kennzeichen mit dem DIV-Logo, also das Kennzeichen am Fahrzeug hinten) an die Postanschrift:  DIV – 1212 Brüssel.  Belgien                  

Status Ihres amtlichen Kennzeichens   

Sie möchten den Status Ihres amtlichen Kennzeichens bei der DIV erfahren? Konsultieren Sie direkt unsere Anwendung "mein Fahrzeug, mein Kennzeichen" .

 Auf EU-Ebene: Informationen über die Zulassung 

Formalitäten und Dokumente