(Teil-)autonome Fahrzeuge
Beantragung eines Schifferpatents für die unbemannte Schifffahrt
Der Königliche Erlass (KE) über die unbemannte Schifffahrt in belgischen Seegebieten wurde am 16. Juni 2021 veröffentlicht. Für jedes unbemannte Schiff, das in den belgischen Seegebieten fährt, muss daher ein Schifferpatent beantragt werden und es muss registriert sein.
Ein Antrag auf Erteilung eines Schifferpatents wird von dem für die maritime Mobilität zuständigen Minister auf der Grundlage eines Gutachtens der GD Schifffahrt nach Vorlage eines projektspezifischen technischen Dossiers geprüft. Je nach angegebenem Fahrtgebiet kann ein Projekt zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die von den regionalen Behörden auferlegt werden.
Die zentrale Kontaktstelle der GD Schifffahrt für alle Fragen und Mitteilungen zur unbemannten Schifffahrt ist mass@mobilit.fgov.be .
Anwendungsbereich
Der Begriff unbemanntes Schiff[1] wird im KE definiert und umfasst alle Arten von Seeschiffen, einschließlich Unterwasserfahrzeugen, Vergnügungsschiffen, unbemannten Wasserfahrzeugen (USV), Drohnen, bemannten und unbemannten Seeschiffen mit automatisierten Navigationsfunktionen und Testschiffen. Es wird nicht zwischen einem belgischen Seeschiff und einem ausländischen Seeschiff unterschieden.
Der KE gilt für alle Manöver eines unbemannten Schiffes in belgischen Seegebieten, einschließlich internationaler Fahrten. Die belgischen Seegebiete entsprechen den Hoheitsgewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Manöver umfassen Testfahrten sowie den gewerblichen und nicht gewerblichen Einsatz eines unbemannten Schiffes.
Die GD Schifffahrt spielt eine aktive Rolle bei der Unterstützung internationaler Projekte durch die Zusammenarbeit mit anderen Küstenstaaten. Ein Beispiel dafür ist das Memorandum of Understanding on cooperation regarding the international operation of Maritime Autonomous Surface Ships (MASS).
Beantragung eines Schifferpatents
Der Antragsteller eines Schifferpatents ist die Person[2], die die Haftung für das unbemannte Schiff übernimmt.
Die Beantragung beginnt mit der Einreichung des Antragsformulars für unbemannte Schifffahrt. Das Formular besteht aus mehreren Abschnitten:
- Daten des Antragstellers
- Ansprechpartner
- Aufgaben
- Fahrtgebiet, Arbeits- oder Testgebiet & Route
- Daten des Fahrzeugs
- Steuerung und Kontrolle
Auf der Grundlage eines Antragsformulars wird das Projekt kategorisiert und der Inhalt des technischen Dossiers festgelegt.
Technisches Dossier
Das technische Dossier dient dazu, ein Projekt im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Meeresumwelt zu bewerten. Das technische Dossier wird vom Antragsteller zusammengestellt. Nach einer positiven Bewertung wird ein Schifferpatent ausgestellt, das es dem Fahrzeug erlaubt, in einem bestimmten Gebiet, für eine bestimmte Zeit und unter den zusätzlichen Bedingungen, die im Schifferpatent enthalten sind, Tätigkeiten auszuüben oder Testfahrten durchzuführen.
Das Verfahren zur Bewertung des technischen Dossiers [3] durchläuft immer vier Schritte, bevor ein Schifferpatent mit der Bezeichnung Trial permit ausgestellt werden kann. Die vier Schritte sind: ConOps – Design – Operations – Mission planning. Nachdem ConOps, Design und Operations abgeschlossen sind, kann das Fahrzeug das Schiff ,und seine ferngesteuerten Kontrollzentren, einer Überprüfung unterzogen werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu beurteilen.
Je nach Fahrtgebiet, Größe und besonderen Merkmalen des Fahrzeugs erfolgt die Folgeüberwachung des ConOps und des Designs durch eine anerkannte Organisation oder durch den Antragsteller selbst.
Die Risikobewertung auf der Grundlage von Risikoanalysen ist Teil des technischen Dossiers und wird stets von einer qualifizierten Person im Auftrag des Antragstellers durchgeführt. Das verbleibende Risiko wird durch die maximale Entwicklung und Angleichung der Bereiche Design und Operations gemindert. Die erste Bewertung findet in der Entwurfsphase statt (Design). Die zweite Bewertung erfolgt bei der Ausarbeitung der Operations. Die dritte Bewertung erfolgt nach Abschluss des Mission planning.
Während der drei separaten Bewertungen wird ein besonderer Schwerpunkt auf Konnektivität und Cybersicherheit gelegt.
Direkte Überwachung ist die ständige Überwachung des unbemannten Fahrzeugs mit oder ohne Fernsteuerung von einem geeigneten bemannten Fahrzeug (Hilfsfahrzeug) aus, das sich in unmittelbarer Nähe des unbemannten Fahrzeugs befindet. Die direkte Überwachung kann den Prozess erleichtern, indem bestimmte Risiken oder die Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften durch die Anwesenheit eines Hilfsfahrzeugs gedeckt werden.
Schifferpatent
Der Zweck eines Schifferpatents ist die Erteilung einer offiziellen Genehmigung zur Durchführung der im Patent beschriebenen Tätigkeiten in den belgischen Seegebieten unter den genehmigten Bedingungen mit einem unbemannten Fahrzeug, das abweicht von den baulichen und/oder ausrüstungstechnischen Anforderungen.
Mit einer Trial permit darf ein unbemanntes Schiff einen Trial durchführen, wie im erteilten Schifferpatent beschrieben. Eine Trial permit ist immer zeitlich sehr begrenzt (maximal 3 Monate).
Die Erteilung einer Mission permit beginnt mit einer Trial-Phase. Diese Phase endet mit der Berichterstattung und einer Bewertung des Trials durch die GD Schifffahrt. Im Anschluss an die Bewertung wird ein Beschluss gefasst, nämlich:
- Es müssen Anpassungen an ConOps, Design, Operations und/oder Mission planning erfolgen. Nach einer positiven Bewertung der Anpassungen wird eine neue Trial permit erteilt.
- Das unbemannte Fahrzeug erhält eine Mission permit, wodurch das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum hinweg Tätigkeiten unter den beschriebenen Bedingungen in einem bestimmten Fahrtgebiet ausführen kann.
- Das Design und/oder der Auftrag stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und/oder den Schutz der Meeresumwelt dar. Es wird kein neues Schifferpatent ausgestellt.
Jede Testfahrt oder jeder Auftrag endet mit einer Evaluierung und einem Bericht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angaben über die zurückgelegten Entfernungen, die Dauer der unbemannten Schifffahrt und eine Zusammenfassung der (notwendigen) menschlichen Eingriffe.
Registrierung
Jedes unbemannte Schiff, das in den belgischen Seegebieten eingesetzt wird, muss registriert werden. Ein unbemanntes Schiff kann in einem ausländischen Register oder in Belgien registriert sein. Die Auswertung eines ausländischen Registers ist Teil des technischen Dossiers. Für die Registrierung in Belgien gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach Schiffstyp und Fahrtgebiet. Die unterschiedlichen Schiffsregister sind:
- Sonderregister für unbemannte Schiffe
- Sonderregister für staatliche Schiffe
- Seeschifffsregister
- Register für Vergnügungsschiffe
Für die Fahrt in belgischen Seegebieten genügt die Eintragung als unbemanntes Schiff in das Register für unbemannte Schiffe.
Für internationale Fahrten, die auch belgische Seegebiete einschließen, ist die Eintragung in das Register für unbemannte Schiffe unzureichend, und eine zusätzliche Registrierung erforderlich, für Seeschiffe, die zu Handels- und Berufszwecken verwendet werden sowie für Vergnügungsschiffe. Staatliche Schiffe können sich freiwillig in das Sonderregister für staatliche Schiffe eintragen lassen.
[1] Ein unbemanntes Schiff ist ein Seeschiff, das seine Fahrt ganz oder teilweise ohne menschliches Zutun oder mit Fernsteuerung durchführen kann. Für die Zwecke dieses Erlasses werden Fernsteuerungszentren als integraler Bestandteil des unbemannten Schiffes betrachtet. Schiffe der Flussschifffahrt und ferngesteuerte Fahrzeuge (Remotely Operated Vehicles, ROVs) die über ein Verbindungskabel mit dem Mutterschiff verbunden sind von der Definition „Seeschiff“ ausgenommen.
[2] Natürliche oder juristische Person
[3] Die Beurteilung des technischen Dossiers erfolgt stets unter Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Union (EU) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), nämlich:
- EU Operational Guidelines for safe, secure and sustainable trials of Maritime Autonomous Surface Ships (MASS),
- MSC.1/Circ.1604: Interim guidelines for MASS trials,
- MSC.1/Circ.1455: Guidelines for the approval of alternatives and equivalents as provided for in various IMO Instruments.
GESETZGEBUNG
16. JUNI 2021 - Königlicher Erlass über die unbemannte Schifffahrt in belgischen Seegebieten
FORMULARE
Antragsformular für unbemannte Schifffahrt