Schiffstagebücher
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Sie müssen die Aktivitäten Ihres Fischereifahrzeugs in einem Schiffstagebuch festhalten. Das Schiffstagebuch muss an Bord in gedruckter Papierform oder auf einem Computer in elektronischer Form vorliegen. Ein Schiffstagebuch ist drei Monate lang gültig.
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, müssen Sie eine Reihe von Übungen und Kontrollen zu bestimmten Zeiten durchführen. Auch das müssen Sie im Schiffstagebuch vermerken.
Kommt es auf Ihrem Fischereifahrzeug zu einem Vorfall? Dann müssen Sie dies so schnell wie möglich beim Bereitschaftsdienst der Schifffahrtskontrolle unter der Telefonnummer 0473 700 353 melden.
Weiterhin müssen Sie auch einen Seebericht mit einer Kopie des Schiffstagebuchs an die E-Mail-Adresse logboek.visserij@mobilit.fgov.be senden, und dies spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ankunft im Hafen.
Achtung, verwenden Sie die neuen Schiffstagebücher für Fischereifahrzeuge unter belgischer Flagge. Sie können diese unten auf dieser Seite herunterladen. Das alte Schiffstagebuch-Format ist seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr gültig. Außerdem können Sie beim FÖD Mobilität und Transportwesen keine Schiffstagebücher aus Papier mehr kaufen.
Wie geht man vor? -
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Füllen Sie das Schiffstagebuch täglich aus.
Das Schiffstagebuch sollte die Realität widerspiegeln. Täglich müssen alle zutreffenden Felder ausgefüllt werden. Die Person, die das Schiffstagebuch ausfüllt, erklärt damit ehrenwörtlich, dass die eingetragenen Informationen korrekt sind.
Wenn Sie an einem Tag mehr als einen Hafen anlaufen, müssen Sie alle auflisten. Wind und Sichtweite sollten nur angegeben werden, wenn sie mehr als drei Beaufort betragen.
Korrekturen
Mögliche Änderungen im Schiffstagebuch dürfen nur auf folgende Weise vorgenommen werden: Streichen Sie den falschen Text mit einer einzigen Linie durch. Anschließend können Sie die korrekte Angabe vornehmen, zum Beispiel: Wind
NordWest.Bemerkungen
Zählen Sie in Ihren Bemerkungen alle wichtigen Ereignisse oder Vorkommnisse auf, die sich an diesem Tag ereignet haben, wie zum Beispiel:
- Sachschäden
- alle Arbeitsunfälle/Person-über-Bord-Manöver
- Ankettung/Zurückhaltung
- Ölverlust/Verschmutzung
- Zusammenstoß oder Stranden
- Brand/Explosion
- strukturelle Schäden, die das Schiff seeuntüchtig machen
- nicht betriebsbereite Einrichtungen oder Funktionen, aufgrund derer das Schiff Überstützung benötigt
- Sicherheitssituationen wie Seeräuberei, Diebstahl, Bombenalarm, verdächtige Packstücke, blinde Passagiere usw.
- Verwendung von Medikamenten/Verbandskasten
- Hilfeleistungen für andere Fahrzeuge/Personen
- die Namen der Passagiere, wenn Passagiere auf der Seereise mitgenommen werden (nach Genehmigung durch die belgische Schifffahrtskontrolle)
- Ausbau/Umbau für den Fischfang
Wird ein Seebericht erstellt? Verweisen Sie in den Bemerkungen der aktuellen Eintragsseite auf den Seebericht.
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Übermitteln Sie ein für die gesamten drei Monate ausgefülltes Schiffstagebuch an den FÖD Mobilität und Transportwesen.
- Sie können es entweder per E-Mail senden an logboek.visserij@mobilit.fgov.be
- oder eine Kopie am Schalter Seefischerei abgeben (Natiënkaai 5, 8400 Ostende)
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Der Schiffseigentümer muss das Original 3 Jahre lang aufbewahren.
Der Schiffseigentümer muss das Original 3 Jahre lang aufbewahren.
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Übungen und Kontrollen
Sie müssen eine Reihe von Übungen und Kontrollen zu bestimmten Zeiten durchführen. Auch das müssen Sie im Schiffstagebuch vermerken. Kreuzen Sie dazu im Übungsteil an, wann Sie die Übung oder die Kontrolle durchgeführt haben.
Vor jedem Auslaufen des Schiffes
Feuerlöscher und Feuerlöscheinrichtungen
Überprüfen Sie vor jedem Auslaufen, ob Feuerlöscher und andere tragbare Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sind.
Die Brandbekämpfungsgeräte müssen:
- sich immer an dem dafür vorgesehenen Ort befinden
- in einwandfreiem Betriebszustand gehalten werden
- zur sofortigen Verwendung verfügbar sein
Die Besatzungsmitglieder müssen vertraut sein mit:
- dem Standort der Brandbekämpfungsgeräte
- der Funktionsweise und dem Einsatz von Brandbekämpfungsgeräten
Rettungsausrüstungen
Überprüfen Sie alle Rettungsausrüstungen vor dem Auslaufen aus dem Hafen und während der Fahrt:
- Werden sie an dem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt?
- Sind sie in gutem Zustand?
- Sind sie sofort verfügbar?
Wöchentlich
Sie müssen alle Navigationshilfen, einschließlich elektronischer Navigationshilfen, wöchentlich prüfen, aktualisieren und ordnungsgemäß warten.
Beispiele für Navigationsausrüstung sind:- AIS
- Nachrichten für Seefahrer
- Papierkarten und digitale Karten
- Tiefenmesser/Echolot
- Navigations-/Fischfanglichter
- Kreiselkompass
- Funkanlage
- Steuereinrichtung
- Fernglas
- usw.
Monatlich
Feuererkennung
Sie sollten die Feuermelde- und Feueranzeigesysteme monatlich testen und in guter Beschaffenheit halten.
Rettungsübungen
Jeden Monat müssen Sie mit den Besatzungsmitgliedern im Hafen und/oder auf See einen Appell zur Rettungsübung abhalten. Mit dieser Übung soll sichergestellt werden, dass die Besatzungsmitglieder die Handhabung und die Benutzung aller Rettungsausrüstungen in vollem Umfang kennen und darin geübt sind.
Funkanlage
Wenn tragbare Funkanlagen an Bord sind, müssen die Besatzungsmitglieder in der Einrichtung und Bedienung dieser Anlagen geschult werden.
Vierteljährlich
Brandabwehrübung
Alle drei Monate müssen Sie eine Brandabwehrübung durchführen.
Notbeleuchtung
Sie müssen die Notbeleuchtung in einwandfreiem Betriebszustand halten und sie alle drei Monate testen.
Magnetkompass
Sie müssen den Magnetkompass vierteljährlich testen.
Neues Besatzungsmitglied
Eine Person, die in den letzten sechs Monaten nicht auf dem spezifischen Fischereifahrzeug mitgefahren ist, gilt als neues Besatzungsmitglied. Wenn neue Besatzungsmitglieder an Bord kommen, müssen sie eine Unterweisung oder Ausbildung erhalten, damit sie:
- ausreichend ausgebildet sind und die notwendigen Unterweisungen für eventuelle Notfälle erhalten haben
- über die Verwendung aller Rettungsausrüstungen umfassend unterrichtet sind
- sie die Anbringungsstelle der Brandbekämpfungsgeräte kennen und wissen, wie diese funktionieren und eingesetzt werden müssen
Vorfälle
Kommt es auf Ihrem Fischereifahrzeug zu einem Vorfall? Dann müssen Sie dies so schnell wie möglich beim Bereitschaftsdienst der Schifffahrtskontrolle unter der Telefonnummer 0473 700 353 melden.
Weiterhin müssen Sie auch einen Seebericht mit einer Kopie des Schiffstagebuchs an die E-Mail-Adresse logboek.visserij@mobilit.fgov.be senden, und dies spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ankunft im Hafen.
Was ist ein Vorfall?
Beispiele für Vorfälle sind:
- schwere Arbeitsunfälle während Arbeitsvorgängen am Schiff (wenn jemand nach einem Unfall von Bord gebracht werden muss, sei es durch einen Hubschrauber oder nicht, oder durch das Schiff selbst) /Person-über-Bord-Manöver
- sonstige medizinische Fälle, wenn die Mindestbesatzung nicht mehr erreicht wird
- Ankettung/Zurückhaltung
- Ölverlust/Verschmutzung
- Zusammenstoß oder Stranden
- Brand/Explosion
- strukturelle Schäden, die das Schiff seeuntüchtig machen
- nicht betriebsbereite Einrichtungen oder Funktionen, aufgrund derer das Schiff Überstützung benötigt
- Sicherheitssituationen wie Seeräuberei, Diebstahl, Bombenalarm, verdächtige Packstücke, blinde Passagiere usw.
Nur in den oben genannten Fällen müssen Sie den Bereitschaftsdienst informieren.
Seebericht
Sie müssen für jeden Sachschaden und jeden Arbeitsunfall einen Seebericht erstellen, auch in Fällen, in denen Sie nicht verpflichtet sind, den Bereitschaftsdienst zu informieren. Der Seebericht muss Folgendes enthalten:
- Schiffsname
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Ort des Vorfalls
- Art des Vorfalls
- Beschreibung des Vorfalls
- durchgeführte Maßnahmen
- Kontaktdaten
- andere relevante Informationen
Kontakt
Meldung eines Vorfalls (Bereitschaftsdienst der Schifffahrtskontrolle)
0473 700 353
Allgemeine Fragen (Schalter Seefischerei)
Der Schalter Seefischerei ist nur nach Terminvereinbarung zugänglich.
Bitte verwenden Sie das Webformular zur Terminvereinbarung. Sie können auch telefonisch unter 02/277 42 92 einen Termin vereinbaren.