Befähigungszeugnisse für die Seefischerei

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Die gesamte Bemannung eines belgischen Fischereifahrzeugs muss im Besitz eines belgischen Befähigungszeugnisses oder eines vom belgischen Staat anerkannten ausländischen Befähigungszeugnisses sein. Das von Belgien ausgestellte Befähigungszeugnis entspricht den Grundsätzen des STCW-F-Codes. Es gelten die folgenden Grundsätze:

  • medizinische Tauglichkeit der betreffenden Person, die von einem zugelassenen Arzt festgestellt wurde
  • Erfüllung der Ausbildungsanforderungen (Sicherheit) und Erfahrung (Seedienst) in dem Bereich
  • begrenzte Gültigkeitsdauer des Befähigungszeugnisses (maximal fünf Jahre)
  • Verlängerung des Befähigungszeugnisses unter bestimmten Bedingungen (regelmäßige Schulung und Seedienst)

Wie beantragen?

Stufenplan für die Beantragung

  1. Füllen Sie das Antragsformular.
  2. Fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei:
    • Zeugnis über die medizinische Tauglichkeit,
    • Nachweis über die obligatorische Sicherheitsschulung auf Fischereifahrzeugen,
    • eventuell Bescheinigungen über sonstige erforderliche Schulungen.
  3. Übermitteln Sie die Dokumente an den Schalter Seefischerei in Ostende.

Mit demselben Formular können Sie die Verlängerung eines bestehenden Befähigungszeugnisses oder die Anerkennung eines ausländischen Befähigungszeugnisses beantragen.

Verlängerung

Jedes Befähigungszeugnis ist höchstens fünf Jahre lang gültig. Um das Befähigungszeugnis zu verlängern, müssen Sie alle fünf Jahre die Grundausbildung in Sicherheitsangelegenheiten wiederholen. Außerdem müssen Sie eine regelmäßige Schulung absolvieren. Der Inhalt dieser regelmäßigen Schulung wurde angepasst und hängt ab von der auf dem Befähigungszeugnis angegebenen Funktion. Weitere Erläuterungen finden Sie im Rdschr. Fischerei 2020/002 Befähigungsnachweise in der Seefischereischifffahrt.

Wenn ein Schiffsführer, Steuermann, Motorenwärter und/oder Rudergänger das Befähigungszeugnis verlängern möchte und in den letzten fünf Jahren weniger als 360 Tage an Bord eines belgischen Fischereifahrzeugs Dienst getan hat, werden zusätzliche Bedingungen gestellt.

Wir empfehlen Ihnen zeitig – ein Jahr vor Ablauf Ihres Befähigungszeugnisses – beim Schalter Seefischerei nachzufragen, was Sie tun müssen. Einige Bescheinigungen erhalten Sie nur nach dem Besuch einer Schulung. Oft müssen Sie sich dafür rechtzeitig anmelden, damit die Schulung abgeschlossen ist, bevor das Zeugnis abläuft.

Einige Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Zeugnisses erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben von unseren Diensten. In diesem Schreiben wird angegeben, was Sie tun müssen, u. a. in Bezug auf das Zeugnis über die medizinische Tauglichkeit, eventuell das Funkzeugnis und andere Kurse, die Sie absolvieren müssen.

Ausländisches Befähigungszeugnis

Für die belgische Seefischerei erkennen wir unter bestimmten Bedingungen ausländische Befähigungszeugnisse an. Der Antrag auf Genehmigung wird auch mithilfe des Antragsformulars Befähigungszeugnis für die Seefischereischifffahrt gestellt.

Wenn das ausländische Befähigungszeugnis anerkannt wird, erhalten Sie einen Vermerk zur Anerkennung. Die Gültigkeitsdauer dieses Vermerks ist die gleiche wie die des betreffenden Befähigungszeugnisses mit einer Höchstdauer von fünf Jahren. Wenn dieses Befähigungszeugnis abläuft, müssen Sie also erneut ein gültiges ausländisches Befähigungszeugnis vorlegen, um eine neue Anerkennung zu erhalten.

Contact

Contact Fields

Online: über das Terminsystem  
E-Mail:  zeevisserij.oostende@mobilit.fgov.be
Telefon: +32 (0)2 277 42 92 (Schalter für Seefischerei)
Anschrift: Natiënkaai 5, 8400 Ostende