Schiffsausrüstung
Die Ausrüstung von EU-Seeschiffen muss einheitliche europäische Normen erfüllen. Ein EU-Seeschiff ist ein Schiff, das unter der Flagge eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) fährt. Die Europäischen Normen beziehen sich auf die Sicherheit der Ausrüstung an Bord und gewährleisten den freien Verkehr dieser Ausrüstung innerhalb des EWR. Dies ist eine Form der Marktüberwachung.
Die Marktüberwachung besteht hauptsächlich aus der Prüfung der folgenden Dokumente:
- EU-Konformitätserklärung (auch bekannt als EG-Konformitätserklärung)
Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung für die Ausrüstung erstellen. Die Erklärung bestätigt, dass die Ausrüstung die Europäischen Normen erfüllt. Sie muss an Bord des Schiffes bleiben, bis die Ausrüstung vom Seeschiff entfernt wird. - Steuerrad-Kennzeichen (wheelmark)
Das Steuerrad-Kennzeichen ist eine Art Qualitätszeichen. Das Kennzeichen muss auf der Ausrüstung angebracht sein, deren Konformität mit den Vorschriften nachgewiesen ist. - Technische Unterlagen
Zuständige Behörde
Konformitätsbewertung
Der Wirtschaftsakteur der Ausrüstung (der Hersteller, der Bevollmächtigte, der Einführer, der Händler usw.) muss dafür sorgen, dass eine notifizierte Stelle die Konformitätsbewertung durchführt. Bei einer notifizierten Stelle handelt es sich um einen von einer Behörde benannten Technischen Überwachungsverein, der untersucht, ob die Ausrüstung den Europäischen Richtlinien entspricht. Es bestehen ungefähr vierzig notifizierte Stellen innerhalb Europas, aus denen Sie frei wählen können, z. B.:
- Apragaz in Belgien
- Centexbel in Belgien
- Bureau Veritas in Frankreich
- Germanischer Lloyd in Deutschland
- Rina in Italien
Entspricht die Ausrüstung den Anforderungen, kann der Wirtschaftsakteur die EU-Konformitätserklärung erstellen.
Kontrolle der Ausrüstung und Überwachung der notifizierten Stellen
Die Inspektoren der Generaldirektion Schifffahrt des FÖD Mobilität und Transportwesen sind für die Marktüberwachung und Überwachung der notifizierten Stellen zuständig. Sie führen die Kontrollen von unter der belgischen Flagge fahrenden Seeschiffen und von Wirtschaftsakteuren in Belgien durch. Ihre Kontrollen finden sowohl an Bord von Schiffen als auch bei den Wirtschaftsakteuren statt.
Die Wirtschaftsakteure sind zur Mitarbeit verpflichtet. Entspricht die Ausrüstung nicht den Anforderungen, können die Inspektoren Maßnahmen ergreifen.
Umflaggung eines Nicht-EU-Seeschiffs zur belgischen Flagge
Bei einer Umflaggung eines Nicht-EU-Seeschiffs zur belgischen Flagge müssen die Inspektoren der Generaldirektion Schifffahrt des FÖD Mobilität und Transportwesen die Ausrüstung inspizieren.
Ausrüstung, die nicht den Anforderungen entspricht und/oder kein Steuerrad-Kennzeichen hat, muss entfernt werden, außer die Inspektoren erachten die Ausrüstung als gleichwertig. In diesem Fall stellen sie eine Bescheinigung aus, in der die Genehmigung erteilt wird, um die Ausrüstung an Bord beizubehalten. Diese Bescheinigung ist stets mit der Ausrüstung mitzuführen. Etwaige Einschränkungen oder Bestimmungen für die Verwendung der Ausrüstung sind möglich.
Contact
FOD Mobiliteit en Vervoer
Directoraat-generaal Scheepvaart
Dienst Markttoezicht
E-mail : marine.equipment@mobilit.fgov.be