Entschädigungen
Die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr behandelt das Thema der finanziellen Entschädigungen (Kapitel 4, Artikel 17 bis 19). Diese Verordnung bietet grundsätzlich einen Mindestschutz für jeden Zugreisenden innerhalb der Europäischen Union.
Die Entschädigungen können auch von den Eisenbahngesellschaften selbst bestimmt werden, wobei die Artikel der europäischen Verordnung eingehalten werden müssen.
Entschädigungen der SNCB
Die SNCB hat im Rahmen ihres Geschäftsführungsvertrags mit dem Staat ein Entschädigungssystem entwickelt. Dieses System ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Entschädigung jedes Fahrgasts, der seinen Zielort in Belgien mit einer Verspätung erreicht.
Die SNCB wendet die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr an.
Darüber hinaus gelten die folgenden Regeln für die Rückerstattung und Entschädigung von Fahrgästen bei Verspätung oder Ausfall.
Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, hat ein Fahrgast bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung, nach der im Moment des Antrags geltenden Regelung erfolgt ist, die wie folgt berechnet wird:
- 100 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten. Diese Entschädigung kann in Form von Gutscheinen für andere Fahrten und/oder der Erbringung anderer Leistungen erfolgen, sofern deren Bedingungen flexibel sind, insbesondere bezüglich des Gültigkeitszeitraums und des Zielorts. Die Entschädigung erfolgt auf Wunsch des Fahrgasts in Form eines Geldbetrags.
- Erstreckt sich der Fahrschein auf eine Hin- und Rückfahrt, so wird die Entschädigung für eine entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage der Hälfte des für den Fahrschein bezahlten Fahrpreises berechnet;
- In gleicher Weise wird, bezüglich der Fahrscheine für mehrere Fahrten, der Preis für eine verspätete Fahrt, anteilig zum vollen Preis berechnet;
- Denjenigen Fahrgästen, die eine Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen widerfahren, gewährt die SNCB – auf Antrag des Fahrgasts – für mindestens 10 Verspätungen von mehr als 30 Minuten während eines Zeitraums von 6 Monaten, eine Entschädigung von 50 % pro Verspätung.
Beachten Sie, dass die Entschädigungen sich je nach Ihrem Fahrschein (einschließlich Fahrkarten und Zeitfahrkarten) unterscheiden. Mehr Informationen über das Entschädigungssystem und seine Bedingungen finden Sie auf der Website der SNCB.
Falls Sie darüber hinaus einen Rückerstattungsantrag bei der SNCB stellen möchten, müssen Sie dieses Formular ausfüllen.
Entschädigungen anderer Eisenbahngesellschaften
Wenn Sie Informationen über die Entschädigungsbedingungen anderer in Belgien fahrender Eisenbahngesellschaften wünschen, dann besuchen Sie deren jeweilige Websites.
Wenn Sie weitere Informationen über die Rechte und Pflichten von Zugreisenden wünschen, dann besuchen Sie unsere Seite über Fahrgastrechte.
Contact
FÖD Mobilität und Transportwesen
Generaldirektion für Bahnpolitik
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel