Beschwerdeformular
In jedem Land der Europäischen Union wird eine Aufsichtsbehörde bestimmt. Ihre Aufgabe ist die korrekte Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/782 durch die Eisenbahnunternehmen, Bahnhofsbetreiber und Fahrkartenverkäufer.
Falls Sie einen Verstoß gegen die Europäische Verordnung im Zusammenhang mit Ihrer Bahnreise melden möchten, füllen Sie das Online-Beschwerdeformular aus.
Die mit der Anwendung der Verordnung betraute Behörde (NEB) verfügt über eine Frist von 30 Tagen ab dem Eingang der Beschwerde, um den Beschwerdeführer über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit seiner Beschwerde zu informieren. Ist die Beschwerde zulässig, so verfügt die mit der Anwendung der Verordnung betraute Behörde (NEB) über eine Frist von drei Monaten, ab Eingang der Beschwerde, um diese zu bearbeiten.
Rechtsbehelf
Wenn Sie mit der Ihnen mitgeteilten Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme der Entscheidung eine Klage bei der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates einzureichen. Die für diese Klage einzuhaltenden wesentlichen Punkte werden auf der Website des Staatsrates erläutert: http://www.raadvst-consetat.be/?page=proc_adm_annul_page1&lang=de

