Die Liberalisierung der Eisenbahnmärkte

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13/05/2025

Seit dem Jahr 2001 wurden vier Eisenbahnpakete auf europäischer Ebene verabschiedet, um den Eisenbahnsektor für den Wettbewerb zu öffnen und die geltenden Vorschriften zu harmonisieren. Das Ziel dieser europäischen Politik ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums.

Diese Reformen beabsichtigten eine schrittweise Öffnung für den Wettbewerb von verschiedenen Segmenten des Eisenbahnmarktes. Das vierte Eisenbahnpaket des Jahres 2016 besiegelt das Ende des Monopols der alteingesessenen Eisenbahnunternehmen mit der Öffnung der inländischen Personenbeförderungsdienste für den Wettbewerb, sei es in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen oder im freien Netzzugang (Open Access).

Die Methoden der Öffnung für den Wettbewerb

Es existieren zwei komplementäre Methoden der Öffnung für den Wettbewerb:

  • Die wettbewerbliche Vergabe für den Markt oder Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: In diesem Modell werden die Schienenverkehrsdienste durch eine öffentliche Gewalt, wie dem belgischen Staat, vertraglich festgelegt, um öffentliche Schienenverkehrsdienste anzubieten. Die Vergabe dieser Aufträge durch die öffentliche Gewalt erfolgt über öffentliche Aufträge oder, in Ausnahmefällen, durch eine Direktvergabe. Der Auftrag legt die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und die finanziellen Ausgleichsleistungen für die öffentliche Gewalt oder für den Betreiber und/oder ein ausschließendes Recht für den benannten Betreiber fest.
  • Die wettbewerbliche Vergabe auf dem Markt, oder Freier Marktzugang (Open Access): In diesem Modell ergreifen die Eisenbahnunternehmen die Initiative, Schienenverkehrsdienste auf gewerblicher Grundlage anzubieten (ohne Finanzhilfe) und ohne eine Anweisung, einen Vertrag oder ein durch die öffentliche Gewalt organisiertes wettbewerbliches Vergabeverfahren. Verschiedene Betreiber können so auf denselben Strecken und derselben Eisenbahninfrastruktur miteinander in Wettbewerb treten, im Rahmen der Netzkapazitäten. 

Es ist nicht notwendig, eine der zwei Methoden auszuwählen, da beide im selben System nebeneinander existieren können.  

Zeitplan der Öffnung für den Wettbewerb

Die Öffnung für den Wettbewerb folgte einem nach Marktsegmenten differenzierten Zeitplan:

  • seit 2006: innerstaatlicher und grenzüberschreitender Güterverkehr
  • seit 2010: grenzüberschreitender Personenverkehr
  • seit 2019: innerstaatlicher Personenverkehr:
    • von 2009 bis 2019: schrittweise Öffnung des Marktes für öffentliche Dienstleistungsaufträge
    • 2019: Öffnung für den Wettbewerb als Open Access für den inländischen Eisenbahnverkehr
    • Dezember 2023: Ende des Übergangszeitraums für die Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen auf der Grundlage von Artikel 5 Punkt 6 der Verordnung Nr. 1370/2007.   

Ausblick und bevorstehender Übergang

Der heutige öffentliche Dienstleistungsauftrag, der den belgischen Staat an die SNCB bindet und den Zeitraum 2023 bis 2032 abdeckt, ist also der letzte, der im Rahmen dieses Übergangszeitraums erfolgt. Die belgische Eisenbahnpolitik wird sich in den folgenden Jahren an die europäischen Anforderungen zum innerstaatlichen Personenverkehr anpassen müssen.

Das bedeutet, dass Belgien dann entweder den allgemeinen Grundsatz einer wettbewerblichen Vergabe über öffentliche Aufträge anwenden muss oder aber die Bedingungen, die eine außergewöhnliche Direktvergabe gestatten, erfüllt (siehe auch Seite 5 der Studie „Un horizon pour le rail“).  

Mehrere Studien und Beschlüsse bereiteten diesen Übergang vor:

  • 2019: Die Studie „Un horizon pour le rail“ analysiert die Optionen und Modalitäten der Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets.
  • Ende 2023: Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird direkt an die SNCB vergeben (zum letzten Mal in dieser Form), für eine Dauer von zehn Jahren. 
  • 2024: Eine Voruntersuchung analysiert die Modalitäten von „Pilotprojekten“ zur Öffnung für den Wettbewerb vor dem Ende des heutigen öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

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 Zweckdienliche Rechtsvorschriften: