Schutz für die meldende Person

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28/08/2023

Haben Sie zur Aufrechterhaltung der Flugsicherheit ein Ereignis , das sich in der Zivilluftfahrt zutrug, ihrem Luftfahrtunternehmen oder der Generaldirektion Luftverkehr (GDLV) gemeldet? Oder wird Ihr Name in einer Ereignismeldung genannt? In einem solchen Fall können Sie nicht durch die Behörde oder Ihren Arbeitgeber belangt werden. Wurden Sie dennoch belangt, können Sie dies dem Organ „Just Culture“ melden.  

Redlichkeitskultur („Just Culture“)

Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer zögern, Ereignisse in der Zivilluftfahrt zu melden, unterstreichen die europäischen Rechtsvorschriften den Grundsatz einer sogenannten „Redlichkeitskultur“. Dieser Grundsatz besagt, dass Ihr Arbeitgeber oder die Behörde Sie nicht belangen darf, wenn Sie ein Ereignis melden oder Sie in einer Ereignismeldung genannt sind. 

Der Arbeitgeber legt die internen Regeln fest, in denen dargelegt wird, wie die Grundsätze der Redlichkeitskultur innerhalb der Organisation gewährleistet und umgesetzt werden. 

Ausnahme

Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Regeln oder bei grober Fahrlässigkeit können Sie sehr wohl belangt werden.  

Das Organ „Just Culture“ 

Wurden Sie belangt, weil Sie ein Ereignis gemeldet haben oder weil Sie in einer Ereignismeldung genannt sind, können Sie dies dem Organ „Just Culture“ zur Kenntnis bringen. Dieses Organ prüft die Meldungen von Verstößen bezüglich der:

  • strafrechtlichen Verfolgungen, die aufgrund der Meldung des Ereignisses eingeleitet wurden;
  • von Arbeitnehmern erlittenen Nachteile, die Ereignisse gemeldet haben oder die in diesen Ereignismeldungen genannt sind. 

Das Organ kann auch die internen Regeln zur Redlichkeitskultur untersuchen. 

Nachdem die Meldung eines Verstoßes überprüft wurde, gibt das Organ eine Stellungnahme an die zuständigen Behörden über die Abhilfemaßnahmen oder die Sanktionen ab. 

Verfahren

Sie finden hier unten eine schematische Zusammenfassung des Verfahrens:

Just culture schematische Zusammenfassung des Verfahrens

Bitte beachten Sie, dass das Organ „Just Culture“:

  • nur eine beratende Funktion bezüglich der Abhilfemaßnahmen oder Sanktionen einnimmt;
  • nicht das Ereignismeldesystem bei der GDLV ersetzt;
  • nicht die gewöhnlichen Rechtsmittel ersetzt. 

Meldung eines Verstoßes

Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, dann füllen Sie bitte das Meldeformular aus. 

Sie haben noch weitere Fragen?  

Sie haben noch weitere Fragen zum Organ „Just Culture“? Füllen Sie in diesem Fall bitte das Kontaktformular aus. 

Bitte beachten! Dieses Formular kann nicht zur Meldung eines Verstoßes verwendet werden. Für die Meldung eines Verstoßes füllen Sie bitte dieses Webformular  aus. 

Gesetzgebung