Kabinenbesatzung (Cabin Crew member)

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11/12/2024

Flugbegleiter, auch Stewards oder Flugbegleiter genannt, sind für die Sicherheit der Passagiere während des Fluges verantwortlich.

Um diesen Beruf ausüben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Inhaber eines Flugbegleiterzeugnisses sein;
  2. eine musterspezifische Ausbildung und einen Anpassungslehrgang des Luftfahrtunternehmers absolvieren; und
  3. als körperlich und geistig tauglich angesehen werden (Ärztliches Attest).

Inhaber eines Flugbegleiterzeugnisses sein

Um ein Kabinenbesatzungsmitgliedszertifikat, auch „Cabin Crew Attestation“ (CCA) genannt, zu erhalten, absolvieren Sie die Erstausbildung bei einer lizenzierten CCITO-Cabin Crew Initial Training Organisation (CCITO). Die Bescheinigung wird vom CCITO ausgestellt.

Ausbildung eines Luftfahrzeugmusters und Anpassungslehrgang des Luftfahrtunternehmers

Vor einer ersten Verwendung absolviert jedes Kabinenbesatzungsmitglied die Ausbildung für das jeweilige Luftfahrzeugmuster sowie den Anpassungslehrgang des Luftfahrtunternehmens (Luftfahrtunternehmen) und unterzieht sich den entsprechenden Kontrollen.

Körperlich und geistig geeignet beurteilt werden (Medizinzeugnis)

Bevor Sie als Besatzungsmitglied an Bord eines Luftfahrzeugs arbeiten, wird der Luftfahrtunternehmer Sie einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass Sie über die für die Ausübung dieser Funktion erforderlichen medizinischen Fähigkeiten verfügen. Diese Anforderungen sind in Anhang IV (Teil MED) der EU-Verordnung 1178/2011 aufgeführt.

Ein ärztliches Attest wird von einem zertifizierten Luftfahrtmedizinischen Zentrum oder von einem zugelassenen Arzt ausgestellt. Die vollständige Liste der Zentren und Ärzte ist auf Anfrage bei der Generaldirektion Luftverkehr (DGTA) erhältlich.

Ihre medizinische Tauglichkeit wird dann regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, die Ihnen zugewiesenen Aufgaben sicher auszuführen.

Einrichtungen der Erstausbildung

Die „Cabin Crew Initial Training Organisations“ sind die von der Generaldirektion Luftverkehr für die Erstausbildung des Kabinenpersonals zugelassenen Organisationen. Jede Organisation, die eine CCITO-Zulassung beantragt, muss sich zuvor mit der Generaldirektion Luftverkehr in Verbindung setzen.

In Belgien werden vier CCITO von der Generaldirektion Luftverkehr zugelassen:

Brussels Airlines

Brussels Airport BUILDING 26 box 7

B-1831 DIEGEM

Tél : +32 477 89 32 71

E-mail :  Dave.Vanbuynder@brusselsairlines.com

Training Manager: Dave Van Buynder

certificate number: BBE-CCITP-004

TUI Airlines Belgium

Luchthaven - Brussel Nationaal 40P. Box 1

B-1930 ZAVENTEM

Tel : +32 271 78 500

E-mail : 

kurt_decuyper@tuifly.be

Training Manager: Kurt DE CUYPER

certificate number: BBE-CCITP-003

WAN Aero

Chaussée de Fleurus 179

B-6041 Gosselies

 

Tel : +32 71 34 81 82

E-mail : 

dominique.duhait@wan.be

Training Manager: Dominique DUHAIT

certificate number: BBE-CCITP-001

Air Belgium

Rue Emile Francqui, 2

B-1435 Mont-Saint-Guibert

 

Tel : +32 10 23 45 31

E-mail : robert.denis@airbelgium.com

Training Manager: Robert DENIS

certificate number: BBE-CCITP-006

 

Bei Fragen zu Erstausbildungszentren und zum Zeugnis als Flugbegleiter können Sie sich an die Generaldirektion Luftverkehr wenden.

  • Haben Sie Ihre CCA verloren oder wurde sie gestohlen?

    Für den Fall, dass das Erstausbildungszentrum (CCITO), das Ihnen das Zertifikat ausgestellt hat, noch in Betrieb ist und von der Generaldirektion Luftverkehr zugelassen ist, wendet sich der Antragsteller an das CCITO, um ein Duplikat zu erhalten.

  • Die Organisation, bei der ich meine Ausbildung zur Erlangung des Flugbegleiterscheins absolviert habe, hat ihre Tätigkeit eingestellt oder ist nicht mehr von der DGTA anerkannt. Wie kann ich meine Bescheinigung erhalten?

    Sie müssen ein Duplikat bei der Generaldirektion Luftverkehr unter Verwendung des auf dieser Website verfügbaren Formulars FORM 1204 beantragen. Ihrem Antrag ist Folgendes beizufügen:

    1. Eine Kopie des Personalausweises
    2. Kopie des GFK (wenn möglich)
    3. Des Originals der der Polizei gemeldeten Verlust- oder Diebstahlerklärung; und
    4. Nachweis der Tätigkeit als Flugbegleiter für einen EU-Betreiber in den letzten 60 Monaten.

Contact

Contact Fields

FÖD Mobilität und Verkehr
Generaldirektion Luftverkehr
Richtung Flight Standards
CCITO

Rue du Progrès 56
1210 Brüssel

E-Mail: Partcc.BCAA@mobilit.fgov.be
Phone: + 32 2 277 43 63