Nein. Die Wagen müssen zwingend in dem Register erfasst werden, das eigens für das Nachrüstungsbeihilfesystem für Wagen eingerichtet wurde.
Diese Registrierung muss mithilfe der Formulare (F1, F2 und F3) beantragt werden, die auf der Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verfügbar sind.
Außerdem müssen die Antragsteller und ihre Wagen, um eine Beihilfe erhalten zu können, die im Gesetz vom 20. Mai 2022 zur Festlegung der Beihilfe für die Nachrüstung von Wagen im Hinblick auf die Verringerung des Güterschienenverkehrslärms festgelegten Anforderungen erfüllen.